Ärztekammer / Aufsichtsbehörde
Der Praxisinhaber hat seine Anerkennung zum Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde in Deutschland erworben, und zwar am 12.05.1999 in Rheinland-Pfalz.
Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (www.kvbawue.de).
Zuständige Ärztekammer ist die Landesärztekammer Baden-Württemberg (www.aerztekammer-bw.de).
Sie finden die aktuell gültige Berufsordnung über die Suchfunktion mit den Suchbegriffen "Sonderdruck" und "Berufsordnung" auf der Homepage der Landesärztekammer Baden-Württemberg (www.aerztekammer-bw.de).