Ärztekammer
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Ärztekammer / Aufsichtsbehörde Der Praxisinhaber hat seine Anerkennung zum Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde in Deutschland erworben, und zwar am 12.05.1999 in Rheinland-Pfalz. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (www.kvbawue.de), zuständige Ärztekammer ist die Landesärztekammer Baden-Würrtemberg (www.aerztekammer-bw.de). Sie finden die aktuell gültige Berufsordnung über die Suchfunktion mit den Suchbegriffen "Sonderdruck" und "Berufsordnung" auf der Homepage der Landesärztekammer Baden-Würrtemberg (www.aerztekammer-bw.de) |